| Der Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure (BDB) bietet auch Landschaftsarchitekten aus Mitgliedsbetrieben der Verbände im Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) die Möglichkeit einer persönlichen Mitgliedschaft. Das hat das BDA-Präsidium in einem Gespräch mit dem BGL mitgeteilt.
Der BDB ist der mitgliederstärkste Verband von Architekten aller Fachrichtungen und im Bauwesen tätigen Ingenieure in Deutschland. In ihm sind Freiberufler, Angestellte, Beamte, Unternehmer und Studenten organisiert. Seinen 20.000 Mitgliedern will er ein Forum zur Förderung partnerschaftlicher Zusammenarbeit sein und ist zugleich ein Ansprechpartner für Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Medien.
Der BDB gliedert sich in 16 Landesverbände und mehr als 220 Bezirksgruppen. Er verfügt über ein eigenes Bildungswerk, das bundesweit Seminare, Lehrgänge, Tagungen und Kongresse für alle am Bauwesen beteiligten durchführt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich jährlich auf 170 Euro. Mitglieder erhalten ohne zusätzliche Kosten monatlich die „Deutsche Bauzeitschrift“ (DBZ).
Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) lehnt eine Aufnahme von Landschaftsarchitekten, die im GaLaBau arbeiten, weiterhin ab. Die BDLA-Mitgliederordnung vom März 2008 schließt eine „Aufnahme von Personen, die im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus gewerblich tätig sind“ aus. Gleiches gilt danach für „Gesellschafter, Geschäftsführer, Angestellte oder freie Mitarbeiter eines in diesem Aufgabenbereich gewerblich tätigen Unternehmens“. cm
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