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Knappe Kassen fordern Tribut von Bauwerksbegrünern
Nur noch sechs Prozent der Städte bezuschussen die Dachbegrünung direkt. Vor sechs Jahren waren es noch 18 Prozent gewesen. Foto: FBB
Wegen knapper finanzieller Mittel haben viele Kommunen in den vergangenen Jahren die direkte Bezuschussung von Dachbegrünungen aufgegeben. Angestiegen dagegen ist die Förderung von Projekten, die für die städtischen Kassen kostenneutral sind. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung (FBB) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hervor.

Zuschüsse nur von 6% der Städte

2003 und 2004 hatten noch 18 Prozent der Städte über 10.000 Einwohnern ihren Bürgern direkte Zuschüsse für die Anlage von Gründächern gewährt. Inzwischen hat sich die Zahl mehr als halbiert. Nur sechs Prozent der Städte geben gegenwärtig Geld für den Bau von Gründächern. FBB und NABU hatten in den vergangenen Monaten mit Unterstützung des Deutschen Städtetages 1.488 Städte schriftlich befragt. 579 Städte, mehr als ein Drittel, füllten den Fragebogen aus und sandten ihn zurück. An einer Vorläuferumfrage 2003/04 hatten sich 398 Städte beteiligt.

Wo Dachbegrünungen noch direkt bezuschusst werden, geschieht es mit unterschiedlich hohen Summen. Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart beispielsweise erstattet 50 Prozent der tatsächlichen Kosten eines Gründachs, höchstens jedoch 17,90 Euro pro pro m² Nettovegetationsfläche. In der bayerischen Kreisstadt Dachau sind es15 Euro pro m² Vegetationsfläche und maximal 500 Euro. In den Nullerjahren wurden Haubesitzer und Mieter noch mit Zuschüssen bis zu 20 Euro pro Quadratmeter begrüntem Dach gelockt. Doch die Höchstsummen werden inzwischen kaum noch gezahlt. Immer mehr Städte ziehen sich aus dieser Art der Förderung ganz zurück.

Indirekte Hilfen um 14% gestiegen

Dr. Gunter Mann, Präsident der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung, bedauert die Umstrukturierung der öffentlichen Zuschüsse, fordert zum Umdenken auf. Foto: FBB
Dr. Gunter Mann, Präsident der
Fachvereinigung Bauwerksbegrü-
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rung der öffentlichen Zuschüsse,
fordert zum Umdenken auf.
Foto: FBB
Der Trend geht zu Förderungen, die die öffentlichen Kassen nicht belasten. Gestiegen ist deshalb der Anteil jener Städte, die Nachlässe auf die Abwassergebühr gewähren. Kunden kommunaler Unternehmen, die ein Gründach haben, können bis zu 100 Prozent von der Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung befreit werden.

Verfügten vor sechs Jahren erst 51 Prozent der Städte über eine getrennte Abrechnung von Niederschlags- und Schmutzwasser, so sind es inzwischen schon 65 Prozent. Das ist ein Anstieg um 14 Prozent. Fast 60 Prozent der Städte, die mit sogenannten gesplitteten Abwassergebühren arbeiten, gewähren Hausbesitzern bei vorhandener Dachbegrünungen auch Nachlässe auf die Gebühren. Mit den direkten Zuschüssen können die Gebührennachlässe allerdings nicht mithalten. Die Summen helfen nicht bei der Anschubfinanzierung und rechnen sich erst nach vielen Jahren.

FBB bedauert Umstrukturierung

Dr. Gunter Mann, Präsident der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung, äußerte sich enttäuscht über die abnehmende Bereitschaft der Städte, privaten Bauherren einen direkten Zuschuss bei der Dachbegrünung zu gewähren. Er forderte zum Umdenken auf. „Es müssen keine großen Summen sein, die als Zuschüsse in Aussicht gestellt werden.“ Allein die Tatsache, dass die eigene Stadt den Nutzen von Bauwerksbegrünungen erkennt und fördert, könne Bürger überzeugen, zu Handeln. Der FBB-Präsident verwies darauf, dass sich Zuschüsse für Gründächer für die Städte bisher stets rechneten, weil Kanäle entlastet und Regenüberlaufbecken weder saniert noch ausgebaut werden mussten.

Den Trend zur kostenneutralen öffentlichen Förderung spiegelt auch der Anteil jener Städte, die Dachbegrünungen in ihrem Bebauungsplan festlegt haben. Er macht den Bau von Gründächern mit einer verbindlichen Bauleitplanung zur Auflage, verursacht den Stadtkassen also keine Extrakosten. Der Anteil der Kommunen, die dieses Instrument nutzten, sank in den vergangenen sechs Jahren lediglich um 2,2 Prozent. 2003/04 waren es 36,4 Prozent der Städte gewesen, in diesem Jahr 34,2 Prozent. Verwendet wird es damit nach wie vor etwas mehr als ein Drittel der Städte in Deutschland. Für die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung hat sich die Dachbegrünung damit „als bewährte Maßnahme etabliert“.

Immer wieder Kostenneutralität

Die Umfrage der FBB und des NABU hat in diesem Jahr erstmals drei weitere Methoden zur Förderung der Bauwerksbegrünungen abgefragt. Sie verdeutlichen ebenfalls ein Umsteuern der Kommunen. Dazu zählt die Aufnahme von Gründächern in städtische „Öko-Konten“. Dabei hinterlegt die zuständige Behörde für jede vorgenommene Dachbegrünung einen bestimmten Geldwert auf einem Konto. Der so „angesparte“ Betrag kann dann später für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herangezogen werden. Gegenwärtig verfügen neun Prozent der Städte über ein solches Konto.

Erstmals abgefragt wurden auch direkte Zuschüsse zur Fassadenbegrünungen. Wie bei der Dachbegrünung werden sie aktuell lediglich von sechs Prozent der Städte gewährt. Beispielsweise in Mannheim, wo bis zu 20 Prozent einer Fachfirmen-Rechnung übernommen werden. Bei 1.000 Euro wird in Baden-Württembergs zweitgrößter Stadt gedeckelt. Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover zahlt bis zu einem Drittel der Bausumme und maximal 500 Euro.

Über fünfmal so hoch ist der Anteil der Städte, die eine Fassadenbegrünung per Bebauungsplan vorschreiben. Sie liegt mit rund 32 Prozent leicht unter dem Anteil jener Kommunen, die für ihre Bürger Dachbegrünungen zur Auflage machen. Auch in diesem Falle gilt: Die Stadt kostet das nichts, denn die Rechnung zahlt komplett der private Bauherr. cm

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