| Die Sozialversicherung für den Gartenbau soll zum 1. Januar 2013 aufgelöst werden. Ihr Vermögen sowie ihre Rechte und Pflichten gehen dann auf eine neu zu errichtende „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ (SVLFG) über. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der nun vom Bundestag und Bundesrat beraten werden muss.
Gesetz soll Verwaltungskosten reduzieren
Ursache der Gesetzesnovelle sind die galoppierenden Verwaltungskosten der landwirtschaftlichen Sozialversicherungen. Die Zahl ihrer Versicherten ist seit Jahren rückläufig. Die Organisation hat dem jedoch nicht Rechnung getragen. Die Aufteilung in neun Verwaltungsgemeinschaften und 36 Träger verhindert aus Sicht der Bundesregierung eine effiziente und wirtschaftliche Arbeit.
 |
Egon Schnoor, Vorstandsmitglied
der Berufsgenossenschaft Garten-
bau will die gärtnerischen Minder-
heitenrechte dauerhaft erhalten.
Foto: Neue Landschaft |
100 Jahre nach ihrer Gründung steht damit die Selbstverwaltung der Gärtner in der Unfallversicherung vor dem Aus. Betroffen sich rund 650.000 Pflichtversicherte, von denen ein großer Teil aus dem Garten- und Landschaftsbau stammt. Im neuen Bundesträger bilden sie nur noch eine Minderheit. Zwar sind ihre Vertreter in allen Entscheidungsgremien vertreten und haben für eine Übergangszeit bis einschließlich 2017 ein verbrieftes Vorschlagsrecht. Die Entscheidung in sämtlichen Fragen trifft jedoch die Mehrheit der Landwirte. Welche Teilhaberechte die Gärtner nach 2017 haben werden, steht in den Sternen.
Kasseler Hauptverwaltung wird Geschäftsstelle
Anstelle der bisherigen Hauptverwaltung der Sozialversicherung Gartenbau in Kassel mit derzeit rund 400 Mitarbeitern soll eine Geschäftsstelle entstehen, die sich vor allem mit der Betreuung der Versicherten aus dem Dienstleistungs- und dem Produktionsgartenbau beschäftigen soll. Zwar soll das Gros der Mitarbeiter weiter dort arbeiten, doch sind die Verwaltungskosten bis 2016 um 20 Prozent unter die Kosten des Jahres 2004 zu senken.
 |
Die CSU-Bundestags-
abgeordnete Marlene
Mortler erteilte dem
Sektionsmodell eine klare
Absage.
Foto: Marlene Mortler,
MdB |
Für eine Übergangszeit bis 2017 soll die Anzahl der Sitze in der Vertreterversammlung des neuen Bundesträgers auf 81 angehoben werden. In dem Versichertenparlament werden die Gärtner mit maximal neun Personen, von denen drei Arbeitnehmer sind, vertreten sein. Im 27-köpfigen Vorstand des neuen Bundesträgers wird der Gartenbau von maximal einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmervertreter repräsentiert.
Errichtungsausschuss ohne Gartenbau-Unternehmer
Wichtige Weichenstellungen für die Organisation des neuen Bundesträgers trifft ein 18-köpfiger „Errichtungsausschuss“. Er soll die ersten, grundlegenden Entscheidungen in den Gremien des neuen Bundesträgers vorbereiten und bereits im kommenden Jahr aktiv werden. Nach den Bestimmungen des Regierungsentwurfs wird er sich zur Hälfte aus dem bisherigen Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zusammensetzen, in dem bislang jedoch kein Arbeitgebervertreter des Gartenbaus sitzt.
Um Minderheitenpositionen zu wahren, sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung von Beiräten vor, die nach den traditionellen Sozialversicherungen gegliedert werden, darunter auch ein Beirat für den Gartenbau. Ihnen gehören die bei der Sozialwahl 2011 gewählten Mitglieder der Vertreterversammlungen und der aus ihnen hervorgegangenen Vorstände an. Entscheidendes Werkzeug der Beiräte ist ein Recht zur Stellungnahme. Die Gremien des neuen Bundesträgers dürfen Beirats-Stellungnahmen nur mit einer 60-prozentigen Mehrheit überstimmen. Der Beirat für den Gartenbau bekommt ein zusätzliches Vorschlagsrecht bei allen Vorschriften zur Unfallverhütung.
Gartenbau-Beitragsregelungen in Gefahr
Die Sozialversicherung für den Gartenbau hat eine Anzahl von Schwachstellen in dem Entwurf erkannt: Im Mittelpunkt stehen dabei die künftigen Mehrheitsverhältnisse in der Vertreterversammlung und im Vorstand des neuen Bundesträgers. Sie drohten sich „fatal“ auf den Beitragsmaßstab zur Unfallversicherung auszuwirken, erklärte die Sozialversicherung Gartenbau in einer ersten Stellungnahme.
Der Maßstab bestimmt die von den Unternehmen zu zahlenden Unfallversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter. Während die Gärtner den Beitragsmaßstab nach Gefahrentarifen und Gefahrenklassen sowie der Bruttolohnsumme für die Mitarbeiter und dem Jahresarbeitswert für die Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige als Beitragsbemessungsgrundlage festlegen, bildet die Landwirtschaft dafür Risikogruppen und bezieht sowohl die Fläche als auch den Arbeitskräftebedarf ein. Dabei wird der Arbeitskräftebedarf fiktiv aufgrund der im Betrieb ausgeübten Tätigkeit festgelegt.
Mertz schlägt ein Sektionsmodell vor
 |
Jürgen Mertz, Vorstands-
vorsitzender der Berufs-
genossenschaft Garten-
bau, plädiert für ein
Sektionsmodell.
Foto: ZVG |
Der Agrarökonom Prof. Dr. Enno Bahrs von der Georg-August-Universität Göttingen hat in einem 87-seitigen Gutachten empfohlen, das Beitragssystem für den Gartenbau auch unter veränderten Organisationsbedingungen zu erhalten. Dazu rechnet er auch die gewährten Beitragsnachlässe für Unternehmen, die wenige oder keine Unfälle verursacht haben. Diese Boni haben dazu beigetragen, die Anzahl der Arbeitsunfälle im Gartenbau seit dem Jahr 2000 drastisch zu senken. Die Anzahl der tödlichen Unfälle wurde damit im letzten Jahrzehnt halbiert. Anders als bei der gartenbauspezifischen Prävention, trifft der Gesetzesentwurf dazu jedoch keine Festlegung, sondern überlässt alle Entscheidung zum Beitragssystem den neuen Selbstverwaltungsgremien.
„Ob und in welchem Umfang der Gartenbau sich dann mit seinen Anliegen durchsetzen kann“, so Jürgen Mertz, Vorstandsvorsitzender der Berufsgenossenschaft Gartenbau, „wird nach den bisher geplanten Regelungen davon abhängen, ob es gelingt, mit Sachargumenten zu überzeugen und eine Mehrheit unter den Mitgliedern der Selbstverwaltung zu gewinnen, eine sicher schwierige Aufgabe.“ Aus seiner Sicht wäre ein Sektionsmodell die beste Lösung, weil es ein selbstbestimmtes Handeln des Gartenbaus „im Rahmen des Bundesträgers in wesentlich höherem Maße sicherstellt“.
BGL für dauerhafte Minderheitenrechte
Einem Modell mit eigener Haushalts- und Personalhoheit einzelner Sektionen hat die Regierungskoalition bereits eine klare Absage erteilt. „Die vom Berufsstand geforderte eigenständige Sektion Gartenbau im neuen LSV-Bundesträger wird es nicht geben“, erklärte die CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler, die dem parlamentarischen Landwirtschaftsausschuss angehört. Einen gesonderten Beitragsmaßstab für Gärtner, der sich an der Bruttolohnsumme orientiert, hält sie dagegen für möglich, doch müsse das die Vertreterversammlung des neuen Bundesträgers entscheiden.
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) will sich damit nicht zufrieden geben. Egon Schnoor, Vorstandsmitglied der Gartenbau Berufsgenossenschaft, plädiert für einen Erhalt des Beirats für den Gartenbau und seiner Rechte über 2017 hinaus. Nur so könne gesichert werden, dass die erfolgreichen Regelungen der Gartenbau BG auch in Zukunft erhalten werden könnten. Ähnlich wie die Abgeordnete Mortler sieht er die Möglichkeit gesonderter Beitragsregelungen für den Gartenbau unter dem Dach des neuen Bundesträgers. Anders als die CSU-Politikerin will er sie jedoch im Gesetz festschreiben. Chancen, den Gesetzentwurf zu entschärfen, gibt es nach Auffassung des langjährigen BGL-Vizepräsidenten noch bis zur endgültigen Entscheidung des Gesetzgebers. Sie wird voraussichtlich im April kommenden Jahres fallen. cm
|