| Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und das Bundesumweltministerium planen gemeinsame Veranstaltungen. Das ist ein Ergebnis des Besuchs der Parlamentarischen Staatssekretärin im Umweltministerium, Ursula Heinen-Esser, im Haus der Landschaft. Die CDU-Politikerin regte einen „runden Tisch“ in ihrem Ministerium an und schlug einen Workshop oder Kongress zum Thema „Die grüne Stadt“ vor.
Konzept „Grüne Stadt“ vorgestellt
 |
Über die Restriktionen von Pflan-
zenschutzmitteln bei der Bekäm-
pfung von Krankheiten und Schäd-
lingen soll bald in Berlin gespro-
chen werden.
Foto: Albrecht Bühler |
BGL-Präsident Präsident August Forster, seine Vizepräsidenten Carsten Henselek und Eiko Leitsch sowie BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth hatten Heinen-Esser das Konzept der Landschaftsgärtner zur „Grünen Stadt“ vorgestellt. Der hatten die Ideen sofort sehr gefallen: „Dies sind ja alles unsere BMU-Themen.“ Die Gesprächspartner vereinbarten, alsbald Überlegungen zur Ausrichtung und zum Ziel des Workshops oder Kongresses zu erarbeiten.
Die BGL-Spitze bat Heinen-Esser im Gegenzug um Unterstützung beim „8. EU-Forschungsrahmenplan“ und übergab die ELCA-Broschüre zum Forschungsworkshop, die die Notwendigkeit einer zukünftig stärkeren Forschung rund ums Grün deutlich macht. Die Politikerin versprach, wohlwollend das Bundesforschungsministerium zu kontaktieren.
Bioabfallverordnung kritisiert
Zur Sprache kam außerdem eine Anzahl von Anliegen der grünen Branche. Der BGL wies besonders auf die GaLaBau-Beiträge zur Biodiversität und zur Anpassung an den Klima-wandel in den Städten hin. Die Präsidiumsmitglieder verwiesen in diesem Zusammenhang auf Dach-, Fassaden- und Straßenbegleitgrün. Die Artenvielfalt könne durch Programme und Strategien (Entsiegelung, Hof- und Gebäudebegrünung, Rückbau und Beruhigung von Stra-ßen, Dachbegrünung sowie Vernetzung und Verbindung von Grünräumen) zu geschützt und ausgebaut werden.
Thematisiert wurde auch die neue Bioabfallverordnung. BGL-Präsident Forster kritisierte die Prozess-, oder Hygieneprüfungen für Grünabfälle. Die Landschaftsgärtner halten sie für ihre kleinen und mittelständischen Betriebe für überzogen. Die bürokratischen und finanziellen Aufwendungen für diese Prüfungen seien erheblich und unverhältnismäßig. Bisher sei man auch ohne eine generelle Behandlungspflicht für Grünabfälle ausgekommen.
EEG soll erneut geprüft werden
Kritisch merkten die BGL-Repräsentanten darüber hinaus auch an, Garten- und Parkabfälle würden im „Erneuerbare Energien-Gesetz 2012“ (EEG 2012) gegenüber anderen Land-schaftspflegematerialien benachteiligt. BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann J. Kurth zeigte auf, dass das Gesetz die Kompost- und Entsorgungswirtschaft zu Lasten der Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus bevorzuge. Die Parlamentarische Staatssekretärin sagte zu, die Regelungen noch einmal zu prüfen.
BGL-Vizepräsident Eiko Leitsch warnte vor kontraproduktiven Einschränkungen bei der Nut-zung von Pflanzenschutzmitteln: „Durch die in § 17 des neuen Pflanzenschutzgesetzes ge-plante Einschränkung, dass auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, nur noch Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko angewendet werden dürfen, wird in unserer Bran-che des Garten- und Landschaftsbaus für verschiedenen Anwendungen, zum Beispiel in der Baumpflege und an Alleen, keine erfolgreiche Bekämpfung von Krankheiten und Schädlin-gen mehr möglich.“ Zwar bestehe in der Branche zwar Verständnis dafür, den Pflanzen-schutz zu überdenken und die unnötige Nutzung von Pflanzenschutzmitteln einzudämmen, sagte Leitsch. Er warnte jedoch davor, „das Kind mit dem Bade auszuschütten“. Die Vertre-ter des Bundesumweltministeriums regten an, dazu ein Fachgespräch in Berlin zu führen. cm/BGL
|