Mit der aus heutiger Sicht weisen Entscheidung des Senates von Berlin, gemeinsam mit dem Zentralverband Gartenbau (ZVG), 1985 eine Gartenschau in der eingemauerten Stadt durch zu führen, wurde ein zukunftsweisendes Gartenschaumodell und damit eine der schönsten Parkanlagen Deutschlands geschaffen. Es war der Schlusspunkt einer damals zukunftsweisenden Stadtentwicklung der Gropiusstadt in Berlin Neukölln.
Wie aber ist mit der regelmäßig wieder aufkeimenden grundsätzlichen Kritik an Garten-schauen umzugehen, wie sie u.a. letztmalig im April 2009 in der Sendung „Kontraste“ des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB) über die Bildschirme ausgestrahlt wurde?
• Knallharte Geschäfte auf Kosten der Natur,
• Natur aus dem IKEA-Katalog,
• Baumfällungen, nur um Achsen herzustellen bzw. kranke Bäume zu beseitigen zu Lasten der CO ² -Bilanz,
• mit Lobby-Arbeit Altes zerstören,
• mangelnde Bürgerbeteiligung,
• Verschwendung von Fördermitteln, getarnt als Infrastrukturmaßnahmen,
• Defizite in den Stadtkassen nach Abschluss der Veranstaltung,
• Leistungsschauen zur Profitmaximierung,
• fehlende Nachnutzungskonzepte,
• und so weiter und so fort.
Dies alles gipfelt in der Feststellung des Bundes der Steuerzahler: „man sollte die Kraft aufbringen, eine Buga abzulehnen!“
Nach über 25 Jahren beruflicher Tätigkeit mit und in Gartenschauen sei dem Verfasser ohne Verdacht auf Lobbyismus, ein Erfahrungsschatz unterstellt, Vergangenes zu bewerten und Zukünftiges zu empfehlen. Auch wenn bei der Lektüre ein kritischer Eindruck entstehen sollte, sieht er sich als uneingeschränkter Freund und Förderer von Gartenschauen, besonders angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, die uns bevor-stehen.
Finanzierung
Neben der Kritik ökologisch geprägter Verbände und Interessengruppen, steht dem Gestaltungskonzept besonders die Sinnhaftigkeit der Kosten einer solchen Veranstaltung im öffentlichen Interesse. In der langen Geschichte der Gartenschauen gibt es sicher einige kritische Einwendungen, die aber eines nicht ersetzen können: die Konzentration finanzieller Mittel auf ein von den jeweiligen Stadtvätern geprüftes und entschiedenes Projekt zum Ausbau einer nachhaltigen Grünen Infrastruktur, die zu einer regionalen Verbesserung des Wohnumfeldes führt. Statt einer Zersplitterung der Finanzkraft werden mit einer Bundesgar-tenschau zukünftig geplante Investitionen auf einen festgelegten Zeitpunkt, der Eröffnung der Bundesgartenschau, vorgezogen und konzentriert.
Gartenschauen bieten den veranstaltenden Kommunen und Städten vielfältige Möglichkei-ten, ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal zu entwickeln und in der Nachnutzung mit Hilfe von Parkpflegewerken zu erhalten. Es müssen allerdings immer wieder neue Möglichkeiten gesucht werden, die Gartenschauen in eine zeitgemäße Verwaltungsstruktur, insbesondere bei der Fördermittelvergabe einzubinden ohne dabei an Kreativität zu verlieren.
Mit der Bewerbung um eine Buga beabsichtigt die betreffende Stadt in einem festgesetzten Zeitraum, Defizite der Stadtentwicklung mit Hilfe vorhandener Fördertöpfe beseitigen zu wollen. Auch die Entscheidungskriterien des Auslobers, früher der ZVG, heute die DBG unterstützen traditionell das Ziel, eine Verbesserung des Wohnumfeldes durch die Errichtung von innovativen Erholungslandschaften zu erreichen.
Allerdings sind Bundesgartenschauen keine, wie fälschlicherweise oft angenommen wird, durch den Bund finanzierte Projekte. Die Organisation und die Finanzierung liegt zunächst in der Verantwortung der sich bewerbenden Kommunen und Städte. Zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten sie nur, wenn der zuständige Stadtrat entsprechend der Förderrichtlinien genügend Eigenmittel zur Finanzierung der Vorbereitung und Durchführung einer Gartenschau nachweisen kann.
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25 Jahre gepflegte Nachnutzung –
Kirschblüte im Britzer Garten
(Nachnutzung).
Foto: Ernst-Hermann Kubitz |
Seit vielen Jahren hat sich als Durchführungsorgan eine gemeinnützige GmbH, statt der bis dahin üblichen städtischen Gartenamtsverwaltungen bewährt. Inzwischen haben sich diese GmbHs zu Non-Profit-Organisationen als Mittler zwischen den Verwaltungen und notwendigen Sponsoren weiterentwickelt.
Wegweisend in dieser Entwicklung und losgelöst von allen bisherigen Regularien erklärte sich der Freistaat Thüringen mit seiner ersten Bundesgartenschau für das Jahr 2007 in Gera und Ronneburg bereit, mit dem „Motor Bundesgartenschau“ die bis dahin durch die ehemalige „Sowjetisch-Deutsche AG Wismut“ zerschundene Landschaft in einer konzertierten Aktion zu restaurieren und die sanierten Flächen der Bevölkerung als Erholungslandschaft zurückzugeben.
Aus den Erfahrungen dieser Gartenschau sollte den Verantwortlichen, und dazu zählen auch die betreffenden Fachverbände, die Vielfalt und die Dimensionen der unterschiedlichen, für zukünftige Gartenschauen aber unverzichtbaren Fördermitteltöpfe und deren komplexe Beantragungen und Abrechnungsmodalitäten bewusst sein. Unter kritischer Beobachtung der Finanzämter bezüglich der Gemeinnützigkeit und unter strenger Kontrolle der Stadt- und Landesbehörden als Fördermittelgeber sind die geeigneten Fördertöpfe zu ermitteln, die Fördermittel zu beantragen, über vorgegebene Jahresscheiben zu planen und abzuarbeiten und mit den unterschiedlichsten Fristen und Auflagen abzurechnen.
Gerade weil die Buga in Gera/Ronneburg 2007 nach der anfänglichen Euphorie und im Vertrauen auf eine flexible Handhabung der Fördermittelrichtlinien dann doch vergeblich auf eine Vereinfachung der Fördermittelverwaltung hoffte, wäre es heute den zukünftigen Gartenschaustädten dringend angeraten, sich rechtzeitig um professionelle Hilfestellung innerhalb und außerhalb der Verwaltungen zu versichern. Nur so können bürokratische Exzesse vermieden werden, wie sie zum Teil in Thüringen mit über 300 Fördermittelanträgen und fast 1.000 Schlussverwendungsnachweisen aufgetreten sind.
Zum besseren Verständnis seien einige Erläuterungen erlaubt. Erstmalig in der Geschichte der Bundesgartenschauen hat sich ein Bundesland federführend bereit erklärt, eine ganze Region in einem zeitlich begrenzten Rahmen mit einem Investitionsvolumen von bis zu 146 Mio € über die Buga GmbH zu fördern. Man beschränkte sich dabei nicht nur auf das reine Ausstellungsgelände. Für die Städte Gera, Ronneburg und den Landkreis Greiz wurde unter der Federführung der Buga GmbH ein umfangreiches Programm der Stadterneuerung geplant, über Fördermittel finanziert und pünktlich zur Eröffnung der Buga am 26. April 2007 fertig gestellt.
In diesem Zusammenhang kann die Leistung der zuständigen Mitarbeiter in der Gesellschaft wie die der verantwortlichen Behörden nicht hoch genug anerkannt werden, mußte doch der Spagat zwischen geforderten und anerkannten Fördermittelbedingungen und den sich auf den Baustellen zum Teil divergierenden Abläufen in Einklang gebracht werden. Für eine Bundesgartenschau ist ein solches, in unterschiedliche bürokratische Zwänge gekleidetes System ungeeignet, weil u.a. die zu beachtenden Fördermittelvorschriften oft im Widerspruch zu den Ausführungs- und Zahlungsfristen der VOB stehen. Sie führen nicht nur zu fatalen Verzögerungen der fristgerechten Zahlung an die Firmen sondern auch zu gesetzlichen Verstößen, bei der sich dann die Geschäftsführung nicht nur gegenüber den Firmen sondern auch den Fördermittelgebern und der Staatsanwaltschaft gegenüber zu verantworten hat. Praxisnahe und im Geschäftsbetrieb als logisch geltende Begründungen halten oft den Fördermittelbestimmungen nicht stand.
Wie wäre solchen Gefahren zu begegnen?
• im Vorfeld der Beantragung mit dem Fördermittelgeber die formularhaften Bestimmungen kritisch überprüfen. (Eine Ablehnung der Bedingungen führt aber in der Regel zur Fördermittelverweigerung und damit für die ausrichtende Kommune zu einer Finanzierungslücke.)
• Projektsteuerer und Bauleitung unter Androhung von Regressansprüchen zur Einhal-tung der Richtlinien verpflichten. (Ist ebenso schwierig durchzusetzen und hilft keineswegs der Geschäftsführung gegenüber dem Fördermittelgeber und der Staatsanwaltschaft)
• Vor Ort zwingend notwendige Maßnahmen, die vom Fördermittelzweck abweichen, mit Kompensationsvorschlägen dem Fördermittelgeber schriftlich unterbreiten.( Praktikablen Vorschlägen wird in der Regel gefolgt.)
• Über Verzögerungen und unvorhersehbare notwendige Veränderungen des Projektes den Fördermittelgeber und den Aufsichtsrat schriftlich informieren und schriftlich bestätigen lassen. (Im Nachhinein durch juristische Beratung aufgebaute Argumentationsketten werden selten anerkannt. Zur Vermeidung von Fördermittelverlust gilt ausschließlich nur die schriftliche Bestätigung des Fördermittelgebers.)
Mit der politischen Willensbildung einer Stadt, eine Bundesgartenschau zu veranstalten, sollten alle Gesellschafter dafür sorgen, dass von Anfang an eine zentrale Fördermittelverwaltung mit erfahrenen Fachleuten innerhalb der Behörde geschaffen wird. Die zu bildenden gemeinnützigen Gesellschaften sind in der Regel personell nicht mit dem für die Fördermittelbearbeitung notwendigen Rüstzeug ausgestattet. Erste Reaktionen aus den Erfahrungen aus Thüringen wurden von der Stadt Koblenz für ihre Buga 2011 ergriffen. Der Buga 2015 in der Havelregion ist eine vergleichbare Lösung zu empfehlen.
Qualitätsmanagement
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Der Versuch war es wert – Cos-
meenwiese in der Neuen Land-
schaft Ronneburg.
Foto: Ernst-Hermann Kubitz |
Bundes- und Internationale Gartenschauen in Deutschland sind geprägt durch die konzent-rierte Einbeziehung von Fachleuten aller Fachrichtungen, nicht nur der gärtnerischen. Innerhalb der jeweils neu gegründeten GmbHs werden vom Aufsichtsrat Fachbeiräte und Ausschüsse gebildet. Jede Gartenschau hat ihre Eigendynamik von - war schon immer so - bis hin zur Befriedigung ortsgebundener Ansprüche aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Besonders mit den von der DBG entsandten Mitgliedern, auch verbandsungebundener, engagierter Persönlichkeiten, stände ein Potential von jahrzehntelangen Erfahrungen zur Verfügung!
Dies wirkt sich schon in der Vorbereitung einer Gartenschau wie auch in der Diskussion über die Nachnutzung des Geländes besonders positiv aus. Eine verbindliche Festlegung wird sehr oft aus wahltaktischen Gründen von den kommunalen Vertretern in den Gremien gern vernachlässigt, obwohl die zukünftige Nutzung für die Glaubwürdigkeit der getätigten Investitionen unverzichtbar ist.
Ein besonderes Kapitel bei der Vorbereitung von Gartenschauen ist die Qualitätssicherung bei der Erstellung einer neuen Parkanlage. Die von jeder Firma des GaLaBaus pflichtgemäß anerkannte Ausstellungsordnung fordert zusätzliche Qualitäten. Diese werden im Rahmen eines ideellen Landschaftgärtnerischen Wettbewerbes kontrolliert und bewertet. Dennoch erstaunt immer wieder das breite Spektrum der erlebten Qualitätsabstufungen - und das nicht nur bei verbandsungebundenen Firmen. Gartenschauen haben es sich schon immer zur Pflicht gemacht, mit Unterstützung der Verbände besonders die Ausführungsqualität der beauftragten Firmen zu fördern und zu fordern.
Es sollte generell als ein besonderes Privileg anerkannt werden, dass dem Berufsstand aller Gärtner die von anderen Verbänden beneidete Chance gegeben wird, die eigene Fachkompetenz mit den durch Steuergeldern finanzierten Projekten im Rahmen einer Bundesgartenschau einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. In diesem Sinne sollten die langjährigen Bemühungen von Prof. Niesel mit Hilfe der Fachverbände zukünftig verstärkt fortgesetzt werden, um die hohen Qualitätsansprüche des Berufsstandes nach dem Motto – gleich beim ersten Mal richtig – zu erfüllen.
Baumschutz contra Neupflanzung
Im kritischen öffentlichen Interesse jeder Gartenschau stehen immer wieder geplante oder notwendige Baumfällungen. Nicht erst seit der Bundesgartenschau Kassel zieht sich ein roter Faden der selbsternannten Baumschützer durch die Gartenschauen. Da werden fachliche und politische Interessen, gewürzt mit etwas Naturschutz und neuerdings mit der CO²-Argumentation als Baumschutz um jeden Preis verbreitet. Mit Ausnahme einiger strittiger Auswüchse kann den Planern einer Gartenschau grundsätzlich ein sorgsamer Umgang mit dem vorhandenen wertvollen Baumbestand unterstellt werden. Am Beispiel der Buga Gera/Ronneburg für den Küchengarten der Orangerie wurde deutlich, dass selbst die besten Argumente mit dem Neuaufbau eines Baumgerüstes diese „Baumschützer“ bis heute nicht überzeugen konnten. Die von ihnen „aufgeklärte bzw. aufgewiegelte“ Bevölkerung der Stadt hat sich, wenn auch spät, mit der Fertigstellung der neu gepflanzten Baumalleen des barocken Küchengartens dann doch identifiziert. Statt überständiger und wild gewachsener Sämlinge erhielt der Küchengarten mit den vorangegangenen Fällungen des über 40 Jahre vernachlässigten Baumaufwuchses und unter Erhaltung noch bestehender Alleestrukturen wieder ein zu der sanierten Orangerie passenden Rahmen.
So sichert jede Gartenschau mit neuen Baumpflanzungen, ggf. auch unter dem Verlust von alten und kranken Bäumen, den kommenden Generation eine lebenswerte Umwelt. Bedauerlich führt die Sorge vor Verlust von Wählerstimmen viele kommunaler Mandatsträger dazu, der „durch die Baumschützer aufgeklärten Volksmeinung“ zu entsprechen, statt auf die Kompetenz der Fachleute zu bauen. Von den Fachfirmen wiederum sollte man erwarten können, dass sie ihr ureigenstes Handwerk, die Pflanzung und Pflege von Bäumen beherrschen.
Nachnutzung
Große Gartenkünstler wie Lenné und Pückler haben mit ihren Handlungsanweisungen den heutigen Parkpflegewerken den Weg gewiesen. Diese geben Empfehlungen über die Entwicklung in die nächsten 10, 20, 30 und 50 Jahre in Bezug auf Nutzungsansprüche, Pflegekosten, Aufrechterhaltung der Sichtachsen und des Entwicklungsgrades des Vegetationsbestandes.
Mit dem zeitlich befristeten Großereignis Buga wird eine außergewöhnliche und öffentlichkeitswirksame Attraktion geschaffen, die mit öffentlichen Geldern, Zuschüssen und Eigenmitteln zunächst als Event gebaut, gepflegt, betrieben und finanziert werden. Nach Abschluss des Ereignisses Buga ist dann bei Fehlen eines Nachnutzungskonzeptes jedoch eine Vernachlässigung und Reduzierung dieser mit Steuergeldern finanzierten Investitionen zu befürchten. Ursachen sind sehr oft mangelnde fachliche Betreuung in Verbindung mit tatsächlichen oder vorgeschobenen finanziellen Engpässen (das bisschen Grün wächst allein).
Mit einem Nachnutzungskonzept könnten langfristig und dauerhaft Marktfaktoren, wie sie durch hochwertige Parkanlagen geschaffen werden, als reizvolle und nachhaltige Naturareale gesichert werden. Dies erfordert auch eine dauerhafte Aufrechterhaltung und Sicherung der Qualität und der Finanzierung wie sie bereits beim Start einer Buga versprochenn wurde.
Zukunftsperspektiven
Im Interesse zukünftiger Gartenschauen wäre es an der Zeit, Fördermittel z.B. für ein regionales Kulturlandschaftskonzept im Zusammenhang mit einer Bundesgartenschau in einem der Bundesministerien bzw. der EU zu akquirieren. Ein weites Feld für intelligente und innovative Ziele im Sinne unserer vernachlässigten alten Parkanlagen.
Gartenschauen, ursprünglich als Leistungsschauen des gärtnerischen Berufsstandes bezeichnet, haben sich in den letzten Jahren zu Leistungswettbewerben der Städte und Kommunen für die zukunftsweisende Stadtentwicklung entwickelt. Welche anderen deutschen, publikumswirksamen Großveranstaltung konzentrieren so viel finanzielle Unterstüt-zung, beispielsweise durch die Deutsche Umweltstiftung (DBU) und bringen Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen der „Grünen Klasse“ so viel Erlebnisstationen moderner Umweltbildungsinitiativen näher? Allein die Evaluationsberichte der IGA Rostock und der Buga Gera belegen die hohe Akzeptanz und Beliebtheit.
Halten wir uns an die Empfehlung von Hildebert de la Chevallerie: „Gartenkultur als Teil der Stadtkultur ist Basis für die Lebensqualität und Wirtschaftkraft einer Gemeinde. Landschaftsarchitekten (… und Landschaftsgärtner) müssen sich an die Spitze dieser Bewegung stellen und sich öffentlich einmischen.“
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