Enttäuschung in der grünen Branche

Bundesförderung für Solargründächer zurückgestellt

Böse Überraschung in Berlin: Bei der Kürzung der Finanzausstattung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) im Etat des Bundesumweltministeriums sind die Maßnahmen 7.11 "Förderung von Solargründächern" und 7.4 "Leitbild der wassersensiblen Stadt weiterentwickeln" für dieses Haushaltsjahr "zunächst zurückgestellt" worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 21. März (Drucksache 20/10377) hervor.
Gründächer Bauwerksbegrünung
Die Bezuschussung von Solargründächern war erst vor einem Jahr vom Bundeskabinett in das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz aufgenommen worden. Foto: BuGG

Die Bezuschussung von Solargründächern war erst im vergangenen Jahr vom Bundeskabinett in das ANK aufgenommen worden. Auch ökologisch wirksame Gründächer im Bestand sollten gefördert werden, wenn sie mit Solaranlagen errichtet werden. Das gleiche galt für "innovative Dachbegrünungssysteme mit herausragenden Beiträgen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität im Neubau". Gefördert werden sollten die Mehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Dach, die bei der Errichtung eines naturnah begrünten Daches in Kombination mit Photovoltaik oder Solarthermie entstehen.

Länder und Kommunen fördern weiter

Ein erstes Förderfenster für kombinierte Solargründächer war bis 2026 vorgesehen. Vor einem anschließenden zweiten Förderfenster ab 2027 sollte es eine Evaluierung geben. Zumindest in diesem Jahr fällt die Förderung nun aus.

Von den Haushaltskürzungen nicht betroffen ist die vielfältige Förderung von Solargründächern in Bundesländern und Kommunen. So fördert Berlin seit 2023 im Förderprogramm "Solar-PLUS" die Kombination von Dachbegrünung und solarer Stromgewinnung als "Gründach-PV" mit einem Sonderanlagen-Bonus. Auch Hannovers "SolarGrünDach mit PV", Bonns Förderprogramm "Solares Bonn", Rheinfeldens Förderprogramm "Solargründächer" und Freiburgs "GebäudeGrün hoch?" bezuschussen Solargründächer zum Teil bereits seit Jahren.

In Hamburg werden Solargründächer ab 2027 auf Neubauten und bei Dachsanierungen verpflichtend, wenn Dachflächen eine Neigung bis maximal 10 Grad aufweisen. So steht es im novellierten Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG). Wer ein Solargründach bauen will, bevor die Pflicht dazu in Kraft tritt, bekommt Zuschüsse aus einem extra Fördertopf für Solargründächer. Dabei wird das Gründach mit 40 bis 60 Prozent der Kosten bezuschusst, die Unterkonstruktion mit maximal 50 Euro pro m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche.

Auch Leitbild wassersensible Stadt betroffen

Zurückgestellt wurde auch die im "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" vorgesehene Weiterentwicklung des Leitbilds der wassersensiblen Stadt. Dabei ging es um die Vorstufe einer Förderrichtlinie für die Schwammstadt. Konkret: die Entsiegelung möglichst vieler Flächen und die Speicherung, Versickerung, Verdunstung und Nutzung von Regenwasser im urbanen Raum. Außerdem sollte ein intakter städtischer Wasserhaushalt angestrebt werden, geprägt von einer guten Wasserverfügbarkeit für die städtische Vegetation und einer Stärkung der Verdunstungskühlung. Im Rahmen von Maßnahmen zur Bodenentsiegelung sollten neue Grün- und Freizeitflächen geschaffen werden. Kommunen sollen dafür auf Beratungsangebote bei der Bauleitplanung zurückgreifen können.

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Gründächer Bauwerksbegrünung
Üben Kritik am Umgang mit Solargründächern: Thomas A. Krämer (BGL) und Dr. Gunter Mann (BuGG). Foto: BGL

Enttäuscht von der Zurückstellung der Maßnahmen 7.11 "Förderung von Solargründächern" und 7.4 "Leitbild der wassersensiblen Stadt weiterentwickeln" zeigt sich die grüne Branche. "Solargründächer können einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung in dicht besiedelten Gebieten leisten", erklärte Thomas A. Krämer, Politikreferent des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL). "Deshalb ist ein falsches Signal, die Förderung zurückzustellen." Die Bundesumweltministerin müsse dafür sorgen, dass es so bald wie möglich starke Investitionsanreize für Grün in Verbindung mit Photovoltaik gebe. Auch die geplanten Maßnahmen für Schwammstädte müssten spätestens 2025 umgesetzt werden.

Gründächer Bauwerksbegrünung
Üben Kritik am Umgang mit Solargründächern: Thomas A. Krämer (BGL) und Dr. Gunter Mann (BuGG). Foto: BuGG

"Unerwartet und nicht nachvollziehbar"

"Uns trifft diese Änderung unerwartet und nicht nachvollziehbar", sagte Dr. Gunter Mann, Präsident des Bundesverbands GebäudeGrün (BuGG). "Das ist ein Schritt zurück und das viel zu früh." Die Mehrkosten, die bei der Kombination von Photovoltaik und Gründach entstehen, zu fördern und damit ein stückweit auszugleichen, sei immer noch sehr wichtig, um die Akzeptanz von Solargründächern zu fördern. Der BuGG-Präsident verwies zugleich auf den Nutzen der Dachbegrünung bei der Zwischenspeicherung von Regenwasser, für Artenvielfalt und Kühlleistung. Begrünung schütze die Dachabdichtung nicht zuletzt vor extremer Hitze und Hagelschlag.

Gründächer Bauwerksbegrünung
In Hamburg werden Solargründächer ab 2027 auf Neubauten und bei Dachsanierungen verpflichtend. Foto: Joseph Heicks/ BUKEA

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) forderte das Handlungsfeld "Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen" trotz der künftig geringeren Haushaltsmittel weiterhin prioritär umzusetzen. Die Nachfrage der Fördermittel für das kommunale Stadtgrün sei stark. Vor allem die "Einengung zur Förderung von innovativen Dachbegrünungssystemen mit Beiträgen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität" stößt beim ZVG auf Unverständnis. cm

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