Neue Regelung gilt ab 1. Juli 2024

Erweiterte Mautpflicht auch für den GaLabau?

Ab 1. Juli wird die Mautpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) ausgeweitet. Der Deutsche Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz (3. MautÄndG) im Oktober beschlossen. Danach soll auch der Garten- und Landschaftsbau zur Kasse gebeten werden, wenn er auf Bundesstraßen und Autobahnen mit schwereren Pritschen-, Kastenwagen oder Pickups unterwegs ist.
Maut Nutzfahrzeuge
Die Mautpflicht soll auf leichte Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) ausgeweitet werden. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) beziffert die Mehrkosten der neuen Regelung für die betroffenen Unternehmen auf insgesamt 28 Milliarden Euro (+4 %) bis zum Jahr 2027. Die Bundesregierung berechnet lediglich Kostensteigerungen in Höhe von 0,1 Prozent. Je nach Anzahl leichter Nutzfahrzeuge auf dem Betriebshof und der Nutzung von Bundesstraßen und Autobahnen werden im GaLaBau jedoch höhere Summen für die neue Maut erwartet.

Handwerkerausnahme im BFStrMG

Von der neuen Straßenbenutzungsgebühr befreit sind alle emissionsfreien Fahrzeuge bis zum Jahresende 2025 und dauerhaft mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 t. Vollständig befreit sind auch Handwerkerfahrzeuge. Nach § 1 Abs. 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) muss die Maut nicht entrichtet werden, wenn Fahrzeuge benutzt werden "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Beruf benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt".

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat seit der Vorlage des Gesetzentwurfs zur Ausweitung der Mautpflicht im Spätsommer vergangenen Jahres gegenüber der Bundesregierung und Abgeordneten der Ampelkoalition auf Ausnahmen für den GaLaBau gedrängt. Frühzeitig schrieb der BGL an die Abteilung Straßenverkehr (StV) des Bundesverkehrsministeriums. Auch der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, der Bundestagsabgeordnete Michael Theurer, und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erhielten Schreiben.

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Maut Nutzfahrzeuge
Thomas A. Krämer (l.), BGL-Politikreferent, drückt jetzt aufs Tempo. Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Michael Theurer (r.), antwortet auf Schreiben nicht. Foto: BGL
Maut Nutzfahrzeuge
Thomas A. Krämer (l.), BGL-Politikreferent, drückt jetzt aufs Tempo. Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Michael Theurer (r.), antwortet auf Schreiben nicht. Foto: SKhaksari, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 DEED

Erstaunt über schwache FDP-Reaktion

Darin wies der BGL darauf hin, dass GaLaBau-Betriebe Tätigkeiten ausüben, "die einer handwerklichen Tätigkeit vergleichbar sind". Das zeige sich am Bau und der Pflege von Grün- und Freiflächen, Gärten und Gebäudegrün. Auch die Ausbildung zum Landschaftsgärtner sei "auf Grund einer dreijährigen Dualen Ausbildung mit handwerklichen Tätigkeiten vergleichbar". Außerdem sei der BGL Mitglied im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Antworten auf die Schreiben des Garten- und Landschaftsbaus blieben monatelang aus. Erstaunt ist der GaLaBau vor allem über die schwache Reaktion des FDP-geführten Bundesverkehrsministeriums. Auf ihrer Webseite schreiben die Liberalen: "Im Vergleich zu Großunternehmen stellen bürokratische Vorgaben für mittelständische Unternehmen eine besondere Belastung dar". Und: "Anstatt immer neue Hürden für den Mittelstand zu errichten, wollen wir die Innovationskraft des Mittelstands stärken." Gerne würde man die Vertreter der Partei nun beim Wort nehmen.

Für den GaLaBau noch nicht zu spät

Zu spät wäre es dafür noch nicht. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist an der Fertigstellung einer Liste, die die Ausnahmen von der Ausweitung der Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse genauer definiert. Neben Polizei, Feuerwehr und Streitkräften geht es nach BALM-Angaben dabei um eine "Mautbefreiung für Fahrzeuge des Handwerks oder damit vergleichbarer Berufe".

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau drückt jetzt aufs Tempo: "Die Ampel-Koalition muss die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen dringend spürbar verbessern, sagt Thomas A. Krämer, der BGL-Politikreferent. "Die Belastung mit Steuern, Abgaben und mit bürokratischen Auflagen hat im Mittelstand mittlerweile ein erdrückendes Ausmaß angenommen." Eine Maut auf leichte Nutzfahrzeuge mit "CO2-Komponente" bringe keinerlei Fortschritt. Es könne nicht angehen, dass der Gesetzgeber völlig undifferenziert die grüne Branche mit dem Gütertransportgewerbe gleichsetze. Krämer: "Wir fordern das Bundesverkehrsministerium auf, endlich Klarheit zu schaffen und den GaLaBau wie das Handwerk von der Maut bis 7,5 Tonnen auszunehmen."

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