Stefan Nehring, Sandra Skowronek
Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Dritte Fortschreibung 2022
Nach dem Inkrafttreten der dritten Ergänzung der Unionsliste führt das Bundesamt für Naturschutz das Konzept des Kompendiums zur Unionsliste mit einer entsprechenden Erweiterung und Aktualisierung des Erkenntnisstandes zu den inzwischen insgesamt 88 invasiven Arten fort.
Ohne Ausnahme dürfen sie in der Europäischen Union nicht vorsätzlich gezüchtet, gehalten, verwendet oder getauscht werden.
Für alle verbotenen Arten sind Steckbriefe mit wesentlichen Angaben zum Vorkommen in Deutschland, zum Aussehen, zu Verwechslungsmöglichkeiten sowie mit allgemeinen Hinweisen zu möglichen Beseitigungs- und Kontrollmaßnahmen verfügbar.
Zusätzlich wird jede Art mit charakteristischen Habitus- und Detailfotos sowie mit einer Verbreitungskarte mit vorhandenen Nachweisen in Deutschland vorgestellt. Neben einer umfangreichen Einführung zur EU-Verordnung sind als Anhang wichtige Dokumente zur EU-Verordnung vorhanden.
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